Fortschritt durch Diversität – US-Zentralbank ernennt erstmals Frau zur Chefin
Mit Susan M. Collins wird bald eine progressive Kraft
bedeutenden Einfluss auf die geplante amerikanische
Zentralbank-Digitalwährung bekommen.
Die Federal Reserve Bank of Boston, also die Zentralbank der amerikanischen Region Boston,
hat die Ökonomi Susan M. Collins von der University of Michigan zur neuen Präsidentin
und Geschäftsführerin ernannt.
Das hochrangige Amt war im September 2021 frei geworden,
nachdem der bisherige Zentralbankchef Eric Rosengren wegen unerlaubter privater Aktiengeschäfte
zurückgetreten musste.
Collins, wird als erste farbige Frau eine der US-Zentralbanken leiten.
Ihr Amtsantritt ist voraussichtlich der 1. Juli 2022.
Die „Boston Fed“ ist einer der 12 regionalen Ableger der übergeordneten Federal Reserve
bzw. der amerikanischen Bundesbank.
Zusammen mit dem Fed Board of Governors
und dem Federal Open Market Committee (FOMC) übernehmen die regionalen Zentralbanken
eine wichtige Funktion bei der Gestaltung der amerikanischen Geldpolitik.
Die Chefin der Bostoner Fed ist dabei von entscheidender Bedeutung,
denn neben der Leitung der eigenen Zentralbank ist diese zugleich
eines der fünf stimmberechtigten Mitglieder im FOMC,
das für die Festlegung des bundesweiten Leitzins verantwortlich ist.
Wie berichtet wurde, hat die Boston Fed in ihrer Kooperation mit
der Digital Currency Initiative der renommierten Universität Massachusetts Institute of Technology jüngst
erfolgreich die erste Testphase von Project Hamilton abgeschlossen.
Das Forschungsprojekt erprobt die technische Umsetzung
einer möglichen Zentralbank-Digitalwährung (CBDC).
Wirtschaftswissenschaftlerin Collins könnte demnächst also bedeutenden Einfluss
auf die Einführung eines digitalen US-Dollars haben.
Bisher hat sich die Zentralbankchefin in spe allerdings noch nicht öffentlich zu
Digitalwährungen und Kryptowährungen geäußert,
auch über ihren geldpolitischen Ansatz ist wenig bekannt.
Laut einem Interview mit Reuters von 2019 peilt die Ökonomin eine
Erhöhung des geltenden Inflationsziels von 2 % an.