Neues Gesetz macht Weg für ukrainische Zentralbank-Digitalwährung frei

Das neue Zahlungsgesetz der Ukraine ermöglicht der Zentralbank des Landes die Einführung einer „E-Hryvnia“.

Die Ukraine konkretisiert ihre Pläne zu einer eigenen Zentralbank-Digitalwährung (CBDC), indem der „National Bank of Ukraine“ (NBU) nun offiziell genehmigt wurde, eine Digitalwährung einführen zu können.

Am gestrigen Donnerstag hat Präsident Volodymyr Zelenskyy das neue Zahlungsgesetz des Landes unterzeichnet, wodurch der Weg für eine digitale Hryvnia nun auch rechtlich frei ist.

Das neue Gesetz ermöglicht der ukrainischen Zentralbank die Einrichtung von „regulatorischen Sandkisten“, in denen innovative Finanztechnologien erprobt werden können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zentralbank und Startups aus der Zahlungsbranche vorgesehen, um die etwaige Nachfrage aus der Privatwirtschaft angemessen berücksichtigen zu können.

Der zugehörige Gesetzentwurf, der wiederum Ende Juni im ukrainischen Parlament verabschiedet wurde, zielt im Großen und Ganzen darauf ab, das sogenannte „Open Banking“ zu befördern. Damit ist ein weitaus offeneres Finanzsystem gemeint, in dem Kunden ihre Finanzdaten völlig frei und unabhängig für Drittanbieter zugänglich machen können, woraus sich eine Vielzahl an neuen Geschäftsmöglichkeiten und neuen technologischen Finanzdienstleistungen ergeben soll.

Darüber hinaus soll das neue Bankengesetz das ukrainische Recht auch an die Vorgaben der Europäischen Union anpassen, damit das Zahlungssystem der Ukraine in das der EU integriert werden kann. Dazu werden allen voran neuere Vorgaben wie die Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung und für E-Geld implementiert.

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